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Historie Mit dem Jahr 2004 begann ein neuer Abschnitt in der Vertretung von Patienteninteressen. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) räumt maßgeblichen Organisationen zur Vertretung der Patienten formale Beteiligungs- und Mitspracherechte auf Bundes- und Länderebene ein. Dies war ein wichtiger Schritt für das Ziel, endlich denjenigen eine angemessene Stimme im Gesundheitssystem zu geben, die eigentlich im Mittelpunkt stehen sollten: den Patientinnen und Patienten.