Nur sehr wenige Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter sind bei einer der mitwirkungsberechtigten Patientenorganisationen angestellt und können im Rahmen ihrer Aufgaben auch Patienteninteressen in den Gremien vertreten. Der weit überwiegende Anteil tut dies ehrenamtlich.

Die Gremien entschädigt die sachkundigen Personen nach den Vorgaben des § 140f SGB V: Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter erhalten demnach

  • Reisekosten nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes,
  • Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender Anwendung des § 41 Absatz 2 SGB IV
  • einen Pauschalbetrag für Zeitaufwand in Höhe eines Fünfzigstels der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) für jeden Kalendertag einer Sitzung. 2021 ist der Pauschalbetrag 65,80€

Treffen sich die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter außerhalb der offiziellen Gremien-Sitzungen, zum Beispiel um sich abzustimmen oder weiterzubilden, werden die Reisekosten erstattet.