Der Koordinierungsausschuss SH ist das maßgebliche Entscheidungsgremium der maßgeblichen Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen im Bereich der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf Länderebene.
Der Koordinierungsausschuss hat die Aufgabe, sich einvernehmlich über die Akkreditierung und über die Vorschläge an den KooA Bund zur Benennung oder Abberufung von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern (sachkundige Personen) auf Landesebene abzustimmen:
Akkreditierung: Anerkennung von Personen, die als Sachkundige die Patientenvertretung gemäß der Anforderungen im § 140 f SGB V wahrnehmen können und damit die grundsätzlichen Voraussetzung zur Benennung für konkrete Gremien erfüllen (Pool der Patientenvertretung).
Benennung: Bestimmung der Personen, die zu konkreten Themen, festen Terminen in definierte Gremien entsandt werden.
Der Koordinierungsausschuss hat darüber hinaus u.a. weitere Aufgaben:
- Innen- und Außenvertretung der Patientenbeteiligung nach §140f SGB V
- Gewinnung neuer Patientenvertreter*innen
- Organisation der Treffen der Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter
- Reflektion und Pflege der gelebten Patientenbeteiligung
- Kooperation mit den Geschäftsstellen der Gremien, bei denen die Patientenbeteiligung umgesetzt wird.
- Motivation und Unterstützung der Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter z.B. durch Schulungen und Fortbildungen oder Vermittlung bei Konflikten
- Entwicklung gemeinsamer Positionen
- Information von Öffentlichkeit, Fachgremien und Interessierten über Arbeit und Positionen der Patientenvertretung
- Zusammenarbeit mit nicht nach §140f SGB V definierten Patientenorganisationen
Der Koordinierungsausschuss setzt sich zum Ziel, Beteiligungsmöglichkeiten auch über Beteiligungen nach §140f SGB V hinaus zu prüfen und weiterzuentwickeln
Der Koordinierungsausschuss treibt die Gründung einer Stabstelle zur Unterstützung der Patientenbeteiligung auf Länderebene voran.